Einleitung
Das ausgewählte Verfahren für die Überbauung Unterer Werdbüchel wird unsererseits sehr
begrüsst.
Es ist wichtig und auch ein Gewinn, wenn ein solches Baugebiet ganzheitlich betrachtet und
einheitlich überbaut wird.
Sonderbauvorschriften
Gemäss Art. 3 ist der Umgebungsplan und der Planungsbericht für das Bauvorhaben
verbindlich. Wir erwarten, dass diese Vorgaben bei der Umgebungsgestaltung auch zum
Tragen kommen. Die Auflagen in den Sonderbauvorschriften sind zu wenig aussagekräftig.
Im Artikel 21 spricht man von Einzelbäumen. Wir sind aber überzeugt, dass gemäss Schutzplan, die ganze Hecke unter Schutz steht und deshalb erhalten werden muss.
Umgebungsplan
Im Umgebungsplan ist nicht ersichtlich, was mit der bestehenden, unter Schutz stehenden
Hecke passiert. Die geschützte Hecke muss mit einem Krautsaum und weiteren
einheimischen Gehölzen ergänzt werden. Die absterbenden, gut integrierten Bäume müssen
nicht entfernt werden. Sie dienen der Biodiversität.
Ansonsten begrüssen wir die Verwendung von natürlichen Materialien:
Kleinförmiger Sandstein
Einheimische Bepflanzung
Blumenrasen und Blumenwiesen
Sanfte Terrainanpassungen, dem gewachsenen Terrain angepasst.
Kritisieren möchten wir die Begrenzung der Baumhöhe auf 6 m.
Einzelne Pflanzenarten eignen sich nicht für solche Überbauungen und sollten nochmals mit
einem Fachmann beurteilt werden.
Zur Ergänzung des Retention, wäre ein Feuchtbiotop mit einem permanenten Wasserstand eine wertvolle Bereicherung.
Erschliessung
Alle Varianten überzeugen nicht und werfen Fragen auf.
Wir wissen, dass die Variante über den Werdbach abgelehnt wurde. In der Zwischenzeit hat
sich die Situation mit dem Knotenpunkt Brunnen-/ Bergstrasse wesentlich verändert und
sollte mit dem Kanton neu beurteilt werden.
12. September 2021
Entlang dem Rosenweg wurde im August 2020 ein grösserer Baumbestand (Föhren, Hainbuchen, Eschen) gefällt. Mit den Bäumen starben auch unzählige Insekten und andere auf den Lebensraum Baum angewiesene Lebewesen. Dass die Bäume, ohne Not, zu diesem ungünstigen Zeitpunkt gefällt wurden ist äusserst bedenklich und widerspricht den elemen- taren Grundsätzen zum Erhalt und Schutz der Pflanzen- und Tierwelt. Sinnigerweise wurden die überall wuchernden Kirschlorbeerbüsche (invasive Neophyten) stehen gelassen, welche der einheimischen Tierwelt keinen Nutzen bringen und die je länger je mehr die einheimische Flora verdrängen.
Wir haben die Besitzer der Liegenschaften angefragt, ob ein Interesse an einer naturnahen Bepflanzung (inkl. Entfernung der Kirschlorbeerbüsch) bestünde und uns bereit erklärt eine allfällige Pflanzung mit einem kostenlosen Arbeitseinsatz zu unterstützen. Nach einem gewissen Anfangsinteresse der Grundeigentümer und einigen Vorschlägen unsererseits, scheiterte die Umsetzung an den Kosten.
Wir haben den umfangreichen Entwurf studiert und unsere Anregungen, Vorbehalte und Ablehnungen eingereicht