Hasenbühlweiher - Hoffnungsvoll

Der Hasenbühlweiher ist offiziell ein Feuerweiher. Diese Erkenntnis platzte im Frühjahr 2023 etwas unerwartet in eine der ersten Sitzungen der Projektgruppe. Laut Feuerschutzgesetz ist die Gemeinde für die Löschwasserversorgung und den einwandfreien Unterhalt der Feuerweiher zuständig. Offensichtlich war der Gemeinde dieser Gesetzesartikel nicht bekannt oder sie hat ihn ignoriert. Hätte sie sonst eine ersatzlose Aufgabe des Weihers beschlossen? Wie auch immer, soweit ist es ja bekanntlich dank unserer Petition vom Herbst 2021 nicht gekommen. Vielmehr wurde eine Projektgruppe ins Leben gerufen, welche Lösungen für eine zeitgemässe Sanierung des Hasenbühlweihers erarbeiten sollte. Für die Sanierung von Feuerweihern gibt es von der Assekuranz AR finanzielle Unterstützung. Und obwohl der Unterhalt der Feuerweiher primär eine Aufgabe der Gemeinde ist, forderte die Assekuranz ein Löschwasservolumen, welches mit der ausgearbeiteten Sanierungsvariante nicht erreicht werden konnte. Das darauf folgende Kompetenzgerangel und vorallem auch die hohen Zusatzkosten für die Erreichung des geforderten Löschwasservolumens, veranlassten die Assekuranz AR schliesslich ihre Forderung deutlich zu reduzieren. So konnte die Projektgruppe Anfang 2024 quasi dort weiterfahren, wo sie im Frühjahr 2023 aufgehört hatte. Das alles war mit viel Ärger, Kosten und einem grossen Zeitverlust verbunden. Kürzlich konnte die Projektgruppe dem Gemeinderat 2 Sanierungsvarianten unterbreiten, welche auch dem Sinn der Petition entsprechen. Wir hoffen, dass sich der Gemeinderat noch vor den Sommerferien für eine Variante entscheiden kann und die Details in der Projektgruppe ausgearbeitet werden können. 2025 sollte der Weiher dann tatsächlich saniert werden.